Die WSG informiert

GESETZLICHES ENDE DER TV-VERSORGUNG ZUM 1. JULI 2024 Bisher hat sich die WSG um die Versorgung aller Wohnungen mit einem TV-Signal gekümmert. Dafür hat die WSG ihren Mietern einen monatlich deutlich geringeren Betrag in Rechnung gestellt, als private Eigentümer für die gleiche Leistung bezahlen müssen. Ab dem 1. Juli 2024 entfällt gesetzlich die Umlagemöglichkeit durch den Vermieter und gleichzeitig auch die Verpflichtung, ein TV-Signal zu liefern. Jeder Mieter hat dann das Recht, seinen eigenen Vertragspartner zu suchen, um mit diesem einen Einzelvertrag abzuschließen. Damit kein Mieter am 1. Juli 2024 ohne TV- oder Internetversorgung dasteht, bemüht sich die WSG um einen zentralen Koopera- tionspartner, der die TV- und Internet-Grundversorgung sicherstellt. Zur Zeit laufen die finalen Verhandlungen mit einem zukünftigen Anbieter. Die WSG geht davon aus, dass dieser Anbieter unseren Mietern die TV-Versorgung zu den gleichen günstigen Konditionen anbieten wird wie bisher. Zusätzliche Pay-TV und Telekom- munikationsdienste können abgeschlossen oder bestehende fortgeführt werden. Was müssen die Mieter der WSG zum 30. Juni 2024 unternehmen? • Alle Mieter, die weiter ein Fernsehsignal haben wollen, müssen einen neuen eigenen Vertrag mit einem Anbieter abschließen. • Die WSG verhandelt mit verschiedenen Anbietern über günstige Konditionen bei Abschluss eines Neuvertrages. • Die WSG wird alle Mieter über die neuen individuellen Tarife rechtzeitig informieren! Insgesamt werden auch für das Jahr 2023 – und so wie es aus- sieht auch für 2024 – fast all unsere Mieter weiterhin von den guten Konditionen profitieren, die die WSG verhandelt hat, solange der Gesetzgeber keine weiteren Eingriffe vornimmt. Neben den schrecklichen Nachrichten aus der Ukraine wurden 2022 keine weiteren Nachrichten mit einer so besonderen Aufmerksamkeit auf- genommen wie die Entwicklung der Gaspreise. Die teilweise horrenden Steigerungen der Verbrauchspreise ließen befürchten, dass ein Großteil der deutschen Bevölkerung nicht mehr in der Lage sein würde, seine Heizkosten zu bezahlen. Glasfaserausbau bis 2026 Parallel verhandelt die WSG auch über den Glasfaserausbau in allen Beständen. Je nach Ausbaustand der öffentlichen Glasfasernetze vor den Häusern der WSG wird der Kooperationspartner den Ausbau zeitgleich im Haus vornehmen. Grundsätzlich ist eine Verlegung von Glasfaseranschlüssen im gesamten WSG- Wohnungsbestand bis Ende 2026 geplant. Da die Verlegung von Glasfasernetzen im öffentlichen Raum bis zum Hauseingang aktuell von vielen lokalen Anbietern angeboten und geplant wird, hat die WSG keinen Einfluss darauf, wann die einzel- nen WSG-Gebäude von außen angeschlossen werden. Daher wird eine Glasfasernutzung erst dann möglich sein, wenn auch im öffentli- chen Raum ein Netz verlegt wurde. Wenn es zur Verlegung der Glasfaser im Haus kommt, wird die WSG rechtzeitig alle betroffenen Mieter informieren und diese bis zur Fertigstellung des Anschlusses begleiten. Diese und weitere Informationen werden nach Abschluss der Kooperations- vereinbarung auch auf unserer Internetseite und über die Mieter-App zur Verfügung gestellt. V   öllig im Gegensatz zu der dargestellten Gesamtentwicklung werden für fast alle Mieter der WSG die Abrechnungen der Heizkosten sehr erfreulich ausfallen. Nahezu alle Mieter, die von der WSG mit Wärme über eine Gaszentralheizung versorgt werden, dürfen mit nicht unerheblichen Rückzahlungen rechnen. Trotz der Gaspreisentwicklung des letzten Jahres konnten unsere Mieter von einem günstigen Gasvertrag profitieren, den die WSG bereits 2021 für den Zeitraum bis Ende 2024 abgeschlossen hat. Zusätzlich hat der Gesetzgeber 2022 die Umsatzsteuer für Gas reduziert und vor allem im Dezember die Heizkosten auf Basis des Septemberabschlages übernommen. Durch einen sehr warmen Jahresverlauf ist der Verbrauch zu- sätzlich gesunken, aber vor allem auch durch ein bewussteres Heizverhalten der WSG-Mieter. Trotz der teilweise sehr hohen Rückerstattungen der Heizkosten hat sich die WSG entschlossen, die Betriebskostenumlagen nur sehr geringfügig anzupassen. Die sogenannte „Gaspreisbremse“ wird und kann die WSG nicht in Anspruch nehmen, da der Gaspreis für unsere Mieter auch 2023 weit unter dem dort vorgegebenen Wert liegt. Die WSG kann auch nicht davon ausgehen, dass der Gesamt- jahresverlauf 2023 genauso warm sein wird wie 2022. Ebenso wird es durch die jetzt eingeführte Gaspreisbremse keine pauschale Kostenübernahme des Bundes, wie noch 2022, geben. GERINGE HEIZKOSTEN FÜR WSG-MIETER IM JAHR 2022

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